Enthärtungsanlagen und Leckageschutz

Eine Wasserenthärtungsanlage ist eine Garantie für weiches, sanftes Wasser und beugt teuren Kalkschäden frühzeitig vor. Und das ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen. Kalkschäden verursachen hohe Kosten und sollten der Vergangenheit angehören. Bei der Verwendung von weichem Wasser setzt sich kein Kalk ab. Freuen Sie sich auf blitzblanke Sanitärarmaturen, Duschwände und Geschirr. Ihre Elektrogeräte, ob Bügeleisen, Waschmaschine oder Kaffeemaschine, sehen nicht nur herrlich glänzend aus, sie bleiben mit unseren Wasserenthärtungsanlagen auch länger erhalten. Schützen Sie sich auch vor Rohrbrüchen und Leckagen mit Sicherheitsarmaturen die im Falle eines unkontrollierten Wasseraustritt selbsttätig schließen und per App eine sofortige Meldung aufrufen.
Gern beraten wir Sie auch in Ihrem Haus, welche die optimale Enthärtungsanlage und Leckageschutz für Sie ist!


In diesem Bereich arbeiten wir mit diesen Partnern zusammen.

6 Bausteine für mehr Freude an reinem und kalkfreien Wasser

Informationen bereitgestellt durch die Firma:
Alle 6 Monate Filterwechsel/ Rückspülen
Denken Sie an den regelmäßigen Filterkerzenwechsel bzw. das Rückspülen Ihres Filters. Nach DIN EN 806-5, A ist aus hygienischen Gründen ein Austausch der Ersatzfilterkerze mindestens alle 6 Monate erforderlich.
Alle 12 Monate Inspektion/Wartung Enthärtungsanlagen
Die jährliche Inspektion und Wartung durch einen Fachhandwerker gewährleistet einen störungsfreien und hygienisch einwandfreien Betrieb, sowie eine lange Lebensdauer Ihrer Enthärtungsanlage.
Tauschen Sie Ihren alten Filter aus
Ältere Filter am Hauswassereingang sollten getauscht werden, um langfristig die Wasserqualität und Funktionssicherheit in Ihrem Haus zu sichern. Nach ca. 15 bis 20 Jahren sollten Sie Ihren Filter komplett erneuern.
Wartungsvertrag abschließen
Der Abschluss eines Wartungsvertrages garantiert Ihnen einen Preisvorteil durch Preisbindung über mehrere Jahre. Gleichzeitig erhöht sich die Lebensdauer Ihrer Grünbeck-Anlagen aufgrund regelmäßiger und fachgerechter Wartung - und das ganz automatisch, ohne dass Sie daran denken müssen.
Lassen Sie sich erinnern
In der kostenlosen Grünbeck-App myProduct, für iOS- und Android­Geräte, können Sie sich ganz einfach eine Erinnerung zum Filterkerzenwechsel bzw. Rückspülen Ihres Filters einstellen - und das bequem vom Sofa aus.
+1 Jahr Gewährleistung
Registrieren Sie Ihre Grünbeck­Produkte und erhalten Sie zusätzlich und kostenfrei ein Jahr mehr Gewährleistung im Wert von bis zu 89 EUR. Die Registrierung ist über die Grün­beck-Webseite, die App myProduct sowie über die Gewährleistungskarte (in der Produktverpackung) möglich.

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Neu: BAFA-Förderung für Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen

Laut Merkblatt zu den förderfähigen Kosten - Heizen mit Erneuerbaren Energien - des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann ab 1. Januar 2020 der Einbau von Wasseraufbereitungsanlagen wie Enthärtungs­ und Dosieranlagen sowie Heizungsbefüllstationen staatlich gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist die Installation eines neuen Wärmeerzeugers im Gebäudebestand.

Das sind Gebäude, in denen zum Zeitpunkt der Antrag­stellung bereits seit mehr als zwei Jahren eine Heizung installiert war.
  • Gas-Brennwertheizungen
  • Gas-Hybridheizungen
  • Solarthermie-Anlagen
  • Biomasse-Anlagen
  • Wärmepumen-Anlagen
  • Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen
Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen (egal ob Ersatz- oder Neuanschaffung), die zur Effizienzsteigerung der bestehenden Warmwasserbereitung dienen. Darüber hinaus sind auch die Montage- und Installationskosten inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialen förderfähig. Das heißt, der Einbau von Grünbeck-Enthärtungsanlagen - beispielsweise die Enthärter-Baureihe softliQ und Dreifach-Enthärtungs­anlagen Delta-p - sowie die Dosieranlagen exaliQ und die Heizungsbefüllanlagen thermaliQ sind förderfähig.
  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberufler
  • Kommunen
  • Unternehmen und andere juristische Personen.
In drei Schritten zur Förderung
1
Förderfähige Anlage(n) auswählen, idealerweise mit einem Energieberater.
2
Über das elektronische Antragsformular (ist nur so möglich) einen Antrag stellen. Und ganz wichtig: Auf jeden Fall bevor Sie einen Vertrag abschließen und Leistungen beauftragen.
3
Für Leistungen, die gefördert werden sollen, müssen Kostenvoranschläge vorliegen. Grundlage für die Zuwendungsentscheidung ist die Summe der im Antrag angegebenen Kosten.
TIPP: Die Antragstellung kann auch vom Fachunternehmen (auch von uns), von Bekannten oder anderen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Dazu kann mit dem Antrag eine ausgefüllte Vollmacht hochgeladen werden.

Wichtige Informationen zur BAFA-Förderung für ...

private Hauseigentümer:
Voraussetzung, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist, dass die Antragstellung vor Vorhabenbeginn erfolgt. Als Vorhaben beginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Beratungs- und Planungsleistungen dürfen vor der Antragstellung eines förderfähigen Wärmeerzeugers erbracht werden.
TGA-Planer:
Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Zu den förderfähigen Kosten zählen auch Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistun­gen (keine Fördermittelberatung) mit einem unmittelbaren Bezug zur förderfähigen Maßnahme.
Anlagenbauer:
Zu den förderfähigen Kosten zählen Auf­wendungen für Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme sowie auch Umfeldmaßnahmen wie Deinstallation und Entsorgung der Altanlage, die Optimierung des Heizungssystems inklusive Heizkörper usw. Zu beachten: Ein umfassender Kostenvoranschlag ist da­für notwendig, da Kosten, die über die bei Antragstellung angegebene Summe hinausgehen, nicht berücksichtigt werden.

Auszug aus "BAFA-Förderübersicht: Heizen mit erneuerbaren Energien 2020"


Art der Heizungsanlage
Gebäudebestand
Fördersatz1
Fördersatz mit Austausch der Ölheizung1
Solarthermieanlage2
30%
30%
Biomasseanlage oder Wärmepumpeanlage
35%
45%
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride)3
35%
45%
Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung
30%4
40%
Gas-Hybridheizung mit späterer Einbindung der erneuerbaren Wärmeerzeugung (Renewable Ready)5
20%4
-
Stand: 21. Januar 2020
  • 1 Die Fördersätze verstehen sich als Förderhöchstgrenze und beziehen sich auf die förderfähigen Kosten für die beantragte Maßnahme.
  • 2 Da die Solarthermieanlage nie allein die gesamte Heizlast eines Gebäudes tragen kann, wird hier keine Austauschprämie gewährt.
  • 3 Kombination einer Solarthermieanlage-, Biomasse- und/oder Wärmepumpenanlage.
  • 4 Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, inkl. erneuerbarer Wärmeerzeuger.
  • 5 Renewable Ready: Installiert wird eine Gasbrennwertheizung mit Speicher und Steuerungs- und Regelungstechnik für die spätere Einbindung eines erneuerbaren Wärmeerzeugers.
  • 6 Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, ohne den später zu errichtenden erneuerbaren Wärmeerzeuger.

Kontakt

Mühlenweg 3a, 18211 Rethwisch

mueller-rethwisch@t-online.de

+49 38203 81232

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